01
Warum Sie nicht sofort räumen sollten
Eine Räumung vor der Erbschaftsentscheidung kann als konkludente Annahme der Erbschaft gewertet werden, und die Annahme ist nach § 1943 BGB grundsätzlich unwiderruflich. Wer Möbel entsorgt, den Hausrat verteilt oder Wertgegenstände verkauft, verhält sich nach außen wie ein Erbe — auch ohne je etwas unterschrieben zu haben.
02
Welche Fristen tatsächlich laufen
Zwei Fristen sind nach einem Todesfall entscheidend, und beide sind kürzer, als die meisten Angehörigen erwarten. Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund; sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat oder der Erbe sich im Ausland aufhält.
03
In welcher Reihenfolge Sie vorgehen
Die sinnvolle Reihenfolge ist: sichern, sichten, entscheiden, räumen. Jeder Schritt setzt voraus, dass der vorherige abgeschlossen ist, und genau daran scheitern die meisten Abwicklungen unter Zeitdruck.
- ◆Wohnung abschließen und Schlüssel zentral verwahren, damit klar ist, wer Zugang hatte
- ◆Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen — mehrere beglaubigte Ausfertigungen, Sie brauchen sie für jede Bank, Versicherung und Behörde einzeln
- ◆Unterlagen sichern: Testament, Verträge, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Grundbuchauszüge, Rentenbescheide
- ◆Vermögenslage überschlagen: Kontostände, Schulden, Kredite, offene Rechnungen
- ◆Entscheiden: annehmen oder ausschlagen — innerhalb der Sechs-Wochen-Frist
- ◆Mietverhältnis kündigen, wenn angenommen wird — innerhalb eines Monats für die verkürzte Frist
- ◆Erst jetzt: Räumung beauftragen und Termin auf die Wohnungsübergabe legen
04
Welche Unterlagen Sie vor der Räumung sichern müssen
Sichern Sie alle Unterlagen, bevor irgendetwas das Haus verlässt, denn Papier ist das Einzige, was sich nicht wiederbeschaffen lässt. Verträge, Policen und Kontounterlagen tauchen erfahrungsgemäß nicht dort auf, wo man sie vermutet, sondern in Schuhkartons, Nachttischschubladen, zwischen Buchseiten und in Kellerregalen.
- ◆Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Patientenverfügung
- ◆Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch
- ◆Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen, Kreditverträge
- ◆Versicherungspolicen — besonders Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- ◆Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Erbbaurechtsunterlagen
- ◆Renten- und Pensionsbescheide, Steuerunterlagen der letzten Jahre
- ◆Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Übergabeprotokolle
- ◆Fotoalben, Briefe und persönliche Dokumente — sie haben keinen Marktwert, aber sind unwiederbringlich
05
Wer zahlt die Haushaltsauflösung?
Die Kosten der Haushaltsauflösung tragen grundsätzlich die Erben, und zwar aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht aus, haften angenommene Erben mit ihrem Privatvermögen — ein weiterer Grund, die Vermögenslage vor der Annahme zu klären.
06
Wenn niemand aus der Familie vor Ort wohnt
Eine Nachlassräumung lässt sich vollständig aus der Ferne abwickeln, ohne dass Sie anreisen müssen. Das ist bei einem großen Teil unserer Aufträge der Fall: Die Eltern haben im Landkreis Altötting gelebt, die Kinder wohnen in München, Hamburg oder im Ausland.