§ 10Ratgeber

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

Die wichtigste Regel nach einem Todesfall lautet: erst die Erbschaft klären, dann räumen. Wer den Nachlass in Besitz nimmt und Gegenstände entsorgt oder verkauft, kann damit die Erbschaft stillschweigend angenommen haben — und haftet anschließend auch für die Schulden des Verstorbenen. Diese Reihenfolge ist wichtiger als jeder Termindruck des Vermieters.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den allgemeinen Stand wieder und dient der Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei unklarer Vermögenslage, mehreren Erben oder Streit in der Familie sprechen Sie vor der Räumung mit einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.

Warum Sie nicht sofort räumen sollten

Eine Räumung vor der Erbschaftsentscheidung kann als konkludente Annahme der Erbschaft gewertet werden, und die Annahme ist nach § 1943 BGB grundsätzlich unwiderruflich. Wer Möbel entsorgt, den Hausrat verteilt oder Wertgegenstände verkauft, verhält sich nach außen wie ein Erbe — auch ohne je etwas unterschrieben zu haben.

Welche Fristen tatsächlich laufen

Zwei Fristen sind nach einem Todesfall entscheidend, und beide sind kürzer, als die meisten Angehörigen erwarten. Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt nach § 1944 BGB sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund; sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat oder der Erbe sich im Ausland aufhält.

In welcher Reihenfolge Sie vorgehen

Die sinnvolle Reihenfolge ist: sichern, sichten, entscheiden, räumen. Jeder Schritt setzt voraus, dass der vorherige abgeschlossen ist, und genau daran scheitern die meisten Abwicklungen unter Zeitdruck.

  • Wohnung abschließen und Schlüssel zentral verwahren, damit klar ist, wer Zugang hatte
  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen — mehrere beglaubigte Ausfertigungen, Sie brauchen sie für jede Bank, Versicherung und Behörde einzeln
  • Unterlagen sichern: Testament, Verträge, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Grundbuchauszüge, Rentenbescheide
  • Vermögenslage überschlagen: Kontostände, Schulden, Kredite, offene Rechnungen
  • Entscheiden: annehmen oder ausschlagen — innerhalb der Sechs-Wochen-Frist
  • Mietverhältnis kündigen, wenn angenommen wird — innerhalb eines Monats für die verkürzte Frist
  • Erst jetzt: Räumung beauftragen und Termin auf die Wohnungsübergabe legen

Welche Unterlagen Sie vor der Räumung sichern müssen

Sichern Sie alle Unterlagen, bevor irgendetwas das Haus verlässt, denn Papier ist das Einzige, was sich nicht wiederbeschaffen lässt. Verträge, Policen und Kontounterlagen tauchen erfahrungsgemäß nicht dort auf, wo man sie vermutet, sondern in Schuhkartons, Nachttischschubladen, zwischen Buchseiten und in Kellerregalen.

  • Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Patientenverfügung
  • Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch
  • Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen, Kreditverträge
  • Versicherungspolicen — besonders Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • Grundbuchauszüge, Kaufverträge, Erbbaurechtsunterlagen
  • Renten- und Pensionsbescheide, Steuerunterlagen der letzten Jahre
  • Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Übergabeprotokolle
  • Fotoalben, Briefe und persönliche Dokumente — sie haben keinen Marktwert, aber sind unwiederbringlich

Wer zahlt die Haushaltsauflösung?

Die Kosten der Haushaltsauflösung tragen grundsätzlich die Erben, und zwar aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht aus, haften angenommene Erben mit ihrem Privatvermögen — ein weiterer Grund, die Vermögenslage vor der Annahme zu klären.

Wenn niemand aus der Familie vor Ort wohnt

Eine Nachlassräumung lässt sich vollständig aus der Ferne abwickeln, ohne dass Sie anreisen müssen. Das ist bei einem großen Teil unserer Aufträge der Fall: Die Eltern haben im Landkreis Altötting gelebt, die Kinder wohnen in München, Hamburg oder im Ausland.

§ 11Passend dazu

Entrümpelung & Haushaltsauflösung

Wir räumen Wohnung, Haus, Keller, Garage und Dachboden vollständig und besenrein. Inklusive Nachlassräumung mit respektvollem Umgang. Wertsachen, Dokumente und Erinnerungsstücke sortieren wir vorher für Sie aus. Verwertbares rechnen wir transparent an.

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§ 08Häufige Fragen

Was Kunden uns oft fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns — wir antworten meist noch am selben Tag.

Rechtlich riskant, wenn Sie noch nicht entschieden haben, ob Sie die Erbschaft annehmen. Der Erbschein selbst ist für die Räumung nicht zwingend nötig, aber eine Räumung kann als Annahme der Erbschaft gewertet werden. Sichernde Maßnahmen wie Abschließen oder verderbliche Lebensmittel entsorgen sind unbedenklich.

§ 09Kontakt

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